Bestandteile der Kalkulationen sind die Angaben des Bauherren (Vorstellungen zum Ergebnis, Aufmaß, Transportweg usw.) sowie die fachliche Beurteilung durch den Betrieb. Sie kann als Planungsanleitung gelesen werden, ersetzt sie jedoch nicht. Wir sind ein Handwerksbetrieb, kein Planungsbüro. Sie ist also keinesfalls verbindlich und entbindet auch nicht von der Kontrolle durch den Auftraggeber*.
Sollten sich bei Auftragszuschlag und anschließender Ausführung Leistungen ergeben, die in diesem Angebot nicht aufgeführt sind, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Der Betrieb gewährt eine Preisbindung für Material von 20 Wochen. Die Preisbindung für die angebotenen Arbeitsleistungen beträgt 12 Monate.
Der Auftraggeber gewährleistet Baufreiheit sowie Lagerkapazität für die verwendeten Baumaterialien. Baustrom und Bauwasser gehen zu Lasten des Bauherren.
Abrechnung nach Aufmaß. Aufmaß für Trockenmauerwerk beginnt ab Unterkante Gründung. Aufmaß für mörtelgebundenes Mauerwerk beginnt ab Oberkante betoniertem Fundament. Aufgemessen wird die Sichtfläche des Mauerwerks – also auch Stirnseiten, Laibungen, Wangen ect. sowie der Kronenbreich. Davon abweichend wird das Aufmaß für Mauerkronen, die aus Werksteinen, wie z.B. Sandstein bestehen, nach laufendem Meter vorgenommen.
… werden berechnet an Mauerecken, -stirnseiten, Treppenwangen, Richtungswechseln innerhalb der Mauerflucht und erhöhtem Aufwand bei Mauerkronen die als Pultverdachung ausgeführt werden.
Bei Auftragserteilung werden Abschlagszahlungen vereinbart, insbesondere vor kostenintensiven Materialaufwendungen durch Auftragnehmer.
… richtet sich nach der VOB, aktuelle Fassung.
Die Angebote sind nicht an andere Mitbewerber weiterzugeben!
Der Betrieb gewährt auf fristgerechte Zahlungen 2 Prozent Skonto. Fristgerecht bedeutet: Zahlungseingang innerhalb von 6 Werktagen. Unberechtigt einbehaltener Skonto wird zurückgefordert.
*Ratsam ist bei sämtlichen Bauvorhaben, scheinen sie noch so simpel, planerisches Vorgehen. Dies kann sowohl Entwurf als auch Konstruktion betreffen.
Hält sich dieser Aufwand für den Auftragnehmer in annehmbaren Grenzen – beratende Gespräche, Festlegen der Mauerflucht und eventueller Richtungswechsel und dergleichen, ist dies kostenfrei.
Bedarf es einer zeichnerischen Klärung des Sachverhalts – Höhenlinienplan, Berücksichtigung eines Medienplans, verformungsgerechtes Aufmaß, Entwurfsvarianten durch Skizzen und technische Zeichnungen, regelmäßige Bauberatungen usw., erfolgt dies auf Honorarbasis.