Steine

seit 2003

Unsere Geschäftsbedingungen – 2023

1. Kalkulationen 

Bestandteile der Kalkulationen sind die Angaben des Bauherren (Vorstellungen  zum Ergebnis, Aufmaß, Transportweg usw.) sowie die fachliche Beurteilung  durch den Betrieb. Sie kann als Planungsanleitung gelesen werden, ersetzt sie  jedoch nicht. Wir sind ein Handwerksbetrieb, kein Planungsbüro. Sie ist also keinesfalls verbindlich und entbindet auch nicht von der  Kontrolle durch den Auftraggeber*. 

Sollten sich bei Auftragszuschlag und anschließender Ausführung Leistungen ergeben, die in diesem Angebot nicht aufgeführt sind, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. 

2. Preisbindungen 

Der Betrieb gewährt eine Preisbindung für Material von 20 Wochen. Die Preisbindung für die angebotenen Arbeitsleistungen beträgt 12 Monate. 

3. Gewährleistungen des AG 

Der Auftraggeber gewährleistet Baufreiheit sowie Lagerkapazität für die  verwendeten Baumaterialien. Baustrom und Bauwasser gehen zu Lasten  des Bauherren. 

4. Aufmaß 

Abrechnung nach Aufmaß. Aufmaß für Trockenmauerwerk beginnt ab  Unterkante Gründung. Aufmaß für mörtelgebundenes Mauerwerk beginnt ab  Oberkante betoniertem Fundament. Aufgemessen wird die Sichtfläche des  Mauerwerks – also auch Stirnseiten, Laibungen, Wangen ect. sowie der  Kronenbreich. Davon abweichend wird das Aufmaß für Mauerkronen,  die aus Werksteinen, wie z.B. Sandstein bestehen, nach laufendem Meter  vorgenommen. 

5. Zulagen 

… werden berechnet an Mauerecken, -stirnseiten, Treppenwangen,  Richtungswechseln innerhalb der Mauerflucht und erhöhtem Aufwand bei  Mauerkronen die als Pultverdachung ausgeführt werden. 

6. Abschlagszahlungen 

Bei Auftragserteilung werden Abschlagszahlungen vereinbart, insbesondere  vor kostenintensiven Materialaufwendungen durch Auftragnehmer.  

7. Vertragsgrundlage 

… richtet sich nach der VOB, aktuelle Fassung. 

Die Angebote sind nicht an andere Mitbewerber weiterzugeben! 

8. Skonto 

Der Betrieb gewährt auf fristgerechte Zahlungen 2 Prozent Skonto. Fristgerecht bedeutet: Zahlungseingang innerhalb von 6 Werktagen. Unberechtigt einbehaltener Skonto wird zurückgefordert. 

 


*Ratsam ist bei sämtlichen Bauvorhaben, scheinen sie noch so simpel, planerisches Vorgehen. Dies kann sowohl Entwurf als auch Konstruktion betreffen. 
Hält sich dieser Aufwand für den Auftragnehmer in annehmbaren Grenzen –  beratende Gespräche, Festlegen der Mauerflucht und eventueller Richtungswechsel  und dergleichen, ist dies kostenfrei.
Bedarf es einer zeichnerischen Klärung des  Sachverhalts – Höhenlinienplan, Berücksichtigung eines Medienplans, verformungsgerechtes Aufmaß,  Entwurfsvarianten durch Skizzen und technische Zeichnungen, regelmäßige Bauberatungen usw.,  erfolgt dies auf Honorarbasis.